Wichtiger Hinweis: Prospekte dürfen nicht unerlaubt abgelegt werden!

Liebe Zustellerinnen und Zusteller,

leider ist in einigen Zustellbezirken festzustellen, dass Produkte zur Zustellung nicht in die dafür vorgesehenen Behältnisse, sondern auf-neben-unter Briefkastenanlagen bzw. auf Treppen und Hauseingängen abgelegt werden. Dieses Vorgehen verstößt klar gegen die Zusteller-Arbeitsanweisung. Vermehrt entstehen dadurch Entsorgungskosten, die von Endverbrauchern und Hausverwaltungen in Rechnung gestellt werden. In einzelnen Fälle wird sogar Anzeige erstattet.

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das beschriebene Zustellverhalten in Zukunft nicht geduldet werden kann. Den Verursachern werden künftig anfallende Kosten vom Lohn einbehalten.

Vielen Dank für die Umsetzung dieser Arbeitsanweisung.

Ihre DWB Druck- und Zustell GmbH – Qualitätsmanagement.