Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Läden

Liebe Zustellerinnen, liebe Zusteller,

das Covid-19 Virus begleitet mittlerweile unseren Alltag – und das wohl auch noch eine ganze Zeit. Für uns ein Grund mehr Euch zu danken, dass Ihr auch in diesen Zeiten die Zustellung in der gewohnten Qualität und Sorgfalt gewährleistet. Wir sind uns sehr wohl bewußt, dass das in diesen Tagen nicht selbstverständlich ist.
Neben der teilweisen Öffnung von Läden bis 800 m² Verkaufsfläche ist die Maskenpflicht aktuell das zentrale Thema. Ministerpräsident Markus Söder kündigte in einer Regierungserklärung an, dass in Bayern ab kommenden Montag in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr Maskenpflicht besteht.
Sofern Ihr Wochenblätter direkt in Geschäften abgeben müßt, weil kein Briefkasten vorhanden ist, seid Ihr in dieser Situation von einer Maskenpflicht betroffen.
Es sind hierbei alle Arten von Masken erlaubt: dazu zählen auch einfache Masken, sogenannte Alltagsmasken, auch das Tragen eines schützenden Schals ist möglich. Wichtig ist, dass Mund und Nase verdeckt sind. Da aktuell nicht genügend Masken am Markt zu beschaffen sind, bitten wir Euch daher herzlich selbst für entsprechende Eigenschutzmaßnahmen zu sorgen.

Natürlich haben auch weiterhin alle Regeln bezüglich sozialer Distanz und der Handhygiene bestand. Weiterführende Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie unter https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick

Nochmals vielen Dank für Eure tatkräftige Unterstützung und – bleibt gesund!

Eure Kollegen vom Innendienst