ZUSTELLVERBOT AN SONN- UND FEIERTAGEN

Liebe Zustellerinnen und Zusteller,

aus aktuellem Anlass weisen wir Euch nochmals darauf hin, dass es an Sonn- und Feiertagen gesetzlich nicht erlaubt ist, zu verteilen. Bitte haltet Euch stets an den ausgewiesenen Erscheinungstag der Wochenzeitungen.
Zusätzlich ist der genaue Verteiltag auch immer auf dem Lieferschein ersichtlich.

Danke fürs Beachten – Eure Kolleginnen und Kollegen vom Innendienst.