Wie gehe ich mit Reklamationen um?
Die meisten Reklamationen lassen sich im Vorfeld vermeiden. Prüfe schon bei der Anlieferung, ob die Stückzahl korrekt ist und ob die richtigen Pakete bei dir angekommen sind.
Vor der ersten Verteilung empfiehlt es sich, das Gebiet abzulaufen. So lernt man sein Verteilgebiet und dessen Besonderheiten schneller kennen.
Wie erfahre ich von Reklamationen in meinem Verteilgebiet?
Aktuelle Reklamationen findest Du auf deinem Lieferschein und im persönlichen Bereich des Portals. Bei speziellen Reklamationen (z.B. Werbeverbot oder Wiederholungsreklamationen) erhältst du zusätzlich einen Brief oder eine Email.
Wie verhalte ich mich bei unberechtigten Reklamationen?
Bitte informiere unser Qualitätsmanagement in Nördlingen unter 09081 290 844 0 oder qm@pdmediasales.de
Wie verhalte ich mich bei freilaufenden Hunden?
Um Anzeigenblätter zuzustellen, musst du dich nicht in Gefahr begeben. Bitte kontaktiere in so einem Fall einfach die Kolleginnen und Kollegen im Qualitätsmanagement.
Was ist ein Werbeverbot?
Hier unterscheidet man zwischen Prospekten und Wochenzeitungen. „Bitte keine Werbung einwerfen“ bedeutet, hier dürfen keine Prospekte zugestellt werden. Wochenzeitungen aber dürfen eingeworfen werden.
Die Werbung, welche sich bei der Anlieferung bereits im Wochenanzeiger befindet und von Hand eingelegt werden muss, ist Bestandteil des Anzeigenblattes und muss nicht herausgenommen werden.
Beim Aufkleber „Bitte keine Werbung und keine kostenlosen Zeitungen einwerfen“ darf nicht zugestellt werden.